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AGB

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

  1. Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten der IST kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenantrages durch IST zustande. IST kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.
  2. IST erhebt für die Änderung von bereits bestehenden Benutzerkonten keine Gebühren.
§ 2 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von IST sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben im Vertrag. Die Leistungsbeschreibung liegt am Sitz der Gesellschaft bereit und kann angefordert werden.
  2. Die Leistungen von IST werden auf dem Gebiet der BRD auf der Grundlage von Monopol-übertragungswegen der Deutschen Telekom AG erbracht.
  3. IST behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. IST ist ferner berechtigt, Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt § 10 entsprechend.
  4. Soweit IST kostenlose Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 3 Kündigung des Vertrages

  1. Bei Verträgen ohne Mindestmietzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.
  2. Bei Verträgen mit Mindestmietzeit ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muß IST mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

§ 4 Pflichten des Nutzers

  1. Der Kunde ist verpflichtet die Dienste von IST sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet
    1. die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifliste zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.V.m. der dem Kunden überlassenen Tarifliste fristge-recht zu zahlen,
    2. dafür zu sorgen, daß die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden,
    3. die Zugriffsmöglichkeit auf die IST-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen,
    4. die Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten der IST erforderlich sein sollten,
    5. den anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen, insbesondere Paßwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nicht-berechtigte Dritte davon in Kenntnis gelangt sind,
    6. IST erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen),
    7. Im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und/oder beschleunigen,
    8. IST innerhalb eines Monats:
      • jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,
      • bei nicht-rechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nicht-rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,
      • jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von IST geführt wird,
      anzuzeigen.
  2. Verstößt der Kunde gegen die in § 4 Abs. 1 genannten Pflichten, ist IST sofort nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen.

§ 5 Haftungsbeschränkung

  1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschlüssen und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber IST wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. IST haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
  3. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen der Deutschen Telekom AG eingetreten, gelten die im Verhältnis von Telekom und IST anwendbaren Bestimmungen für die Haftung von IST gegenüber ihren Kunden entsprechend.
  4. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
    • durch die Inanspruchnahme von IST-Diensten
    • durch die Übermittlung und Speicherung von Daten
    • oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die IST nicht erfolgt ist,
    der Höhe nach auf € 5.000,00 beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  5. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von IST gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf € 5.000,00 beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 6 Haftung des Kunden

    Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die IST und Dritte durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der IST-Dienste, oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obligationen nicht nachkommt.

§ 7 Software-/Warenlieferungen

  1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projekt- Ergebnissen kann nur mit Zustimmung von IST auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in welchem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
  2. Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungs-Inhalt und Leistungs-Umfang aus der Leistungs-Beschreibung von IST.
  3. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch IST ausgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Das Nutzungsrecht an einer von IST entwickelten oder gelieferten Software umfaßt die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen.
  5. Wird von Abs. 4 abweichend vereinbart, daß das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den original Copyrightvermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
  6. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder sonstigen Ausschließlichkeitsrechts geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, IST unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von IST keine wesentlichen Prozeßhandlungen vornehmen und IST auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozeßführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, übertragen.
  7. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von IST eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat IST das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
    1. den Vertragsgegenstand so zu ändern, daß er keine Schutzrechte mehr verletzt,
    2. dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen,
    3. den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,
    4. den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
  8. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammendem Konzept oder darauf beruht, daß der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von IST gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
  9. Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Zustellung durch IST ist gesondert abzugelten.
  10. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von IST verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von IST unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

§ 8 Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte, sind sofort fällig und vor Erbringen der Leistung zu bezahlen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich am Lastschriftverfahren teilzunehmen.

§ 9 Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist IST berechtigt, den Anschluß zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
  2. Bei Zahlungsverzug ist IST berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen i.H.v. 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß IST eine höhere Zinsenlast nachweist.
  3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen eines Zahlungsverzuges bleibt IST vorbehalten.

§ 10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Rückvergütung

  1. Gegen Ansprüche von IST kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die IST die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Telekom AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unter-Auftragnehmern von IST oder deren Unter-Lieferanten, Unter-Auftragnehmern bzw. bei den von IST autorisierten Betreibern von Sub-Knotenrechnern eintreten, hat IST auch bei ver-bindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen IST, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
  3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückzugeben, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
    • der Kunde nicht mehr auf die IST-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
    • die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist, bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

§ 11 Nutzung durch Dritte

  1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste des IST-Netzes durch Dritte ist nur mit Zustimmung der IST gestattet.
  2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.
  3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zu Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste des IST-Netzes durch Dritte entstanden sind.

§ 12 Kundendienst

  1. IST wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der allg. Bürozeiten beseitigen.
  2. Zu diesem Zweck unterhält IST eine Hotline, die in der Regel zu den in Abs. 1. genannten Zeiten telefonisch oder per E-Mail erreicht werden kann.

§ 13 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gelten die IST unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
  2. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Service).

§ 14 Gerichtsstand

    Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge ist Tuttlingen.

§ 15 Schlußbestimmungen

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit IST. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner der IST bzw. auf den Diensten des IST-Netzes gelten diese Bestimmungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.


 
 
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